Das Formular „Vollmacht“ benötigen wir, damit wir gegenüber der
gegnerischen Haftpflichtversicherung, Behörden usw. nachweisen
können, dass Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer Rechtsinteressen
beauftragt haben. Da eine Vollmacht stets im Original vorgelegt
werden muss, bitten wir sie, das Formular auszudrucken und
unterschrieben an uns zurückzuschicken.
Um Schmerzensgeldansprüche geltend machen zu können, müssen wir
bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners eine sog.
„Schweigepflichtentbindungserklärung“ vorlegen. Es genügt, wenn Sie
das Formular unterschrieben an uns zurückreichen. Alles Weitere
füllen wir nach Ihren Angaben aus. |
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